Begehungen

Nur vor Ort kann man wirklich sehen, was sich verbessern lässt! 

Betriebsbegehungen sind ein wichtiger Baustein der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Betriebes.

Betriebsbegehungen sind auch Voraussetzung für die Erstellung und Anpassung der im Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilungen und der  optimalen arbeitsmedizinischen Vorsorge für Ihre Mitarbeiter.

Jeder Arbeitsplatz sollte regelmäßig im Rahmen einer allgemeinen Betriebsbegehung besichtigt werden.

 

Laborarbeitsplatz

Inhalt einer allgemeinen Betriebsbegehung sind u.a.:

  • die Kenntnis der Arbeitsplätze (z.B. Ergonomie, Bildschirmarbeit, Arbeit mit gefährlichen Stoffen, Lärmbelastung, allgemeine Arbeitsplatzgestaltung) und Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation
  • die Beobachtung des Verhaltens der Mitarbeiter bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen (Einhaltung von Regeln, Nutzung von technischen Schutzvorrichtungen, Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, ...)
  • die frühzeitige Erkennung von Gefährdungen und die gemeinsame Festlegung geeigneter Maßnahmen
  • weitere mögliche Themen: Erste-Hilfe-Material, Ausstattung und Zustand der Arbeitsstätte, Hygiene, Fluchtwege usw.

Begehungen einzelner Arbeitsplätze führe ich in Absprache nach Bedarf z.B. im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen, zur Unfallanalyse oder bei Schwangerschaft einer Mitarbeiterin durch.