Betriebsärztliche Betreuung

  • In der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen geregelt. Zur Grundbetreuung gehören verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, die Schwerpunkte können je nach betrieblichen Anforderungen gesetzt werden. Gern unterstütze ich mit meiner Erfahrung und Kompetenz auch Ihren Betrieb.
  • Die zur betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 gehörenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen biete ich direkt im Betrieb an. Ich habe ein Ohr für die Sorgen der Mitarbeiter, kann individuell beraten und bei Bedarf auch spezialisierte Hilfe vermitteln.
  • Aktionen zur Gesundheitsförderung und Führungskräfte-Checkup können in der betriebsspezifischen Betreuung stattfinden
  • Eignungsuntersuchungen: Für Tätigkeiten mit Selbst – und Fremdgefährdung können Eignungsuntersuchungen erforderlich sein (G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit, G41 Höhentauglichkeit, Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung FeV).
  • Untersuchungen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung, Beurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ihre Mitarbeiter werden über Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz individuell aufgeklärt und beraten. Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV.

Weitere Untersuchungsinhalte ergeben sich aus den berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen oder physikalischen Gefährdungen oder bei konkreten Tätigkeiten (ehemalige „G-Grundsätze“). Häufige Untersuchungen sind nach alter Bezeichnung z.B. G20 Lärm, G23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, G24 Gefährdungen der Haut, G37 Bildschirmarbeit, G40 Krebserzeugende oder erbgutverändernde Gefahrstoffe und G42 Biologische Arbeitsstoffe.

Neu ist die Wunschvorsorge in §5a der ArbMedVV.

Sie gibt Mitarbeitern die Möglichkeit, einen Beratungstermin beim Betriebsarzt zu vereinbaren, wenn ein Gesundheitsproblem auftritt oder befürchtet wird, das möglicherweise im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Dazu können Konfliktsituationen mit Kollegen oder Vorgesetzten gehören, eine besondere psychische Belastung oder andere Themen (Fußbeschwerden in Arbeitssicherheitsschuhen, Augenprobleme und Hautveränderungen bei bestimmten Tätigkeiten (konkrete Beispiele ab S.16 der Broschüre „Wunschvorsorge“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS)

Grundbetreuung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet das Herzstück des betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsmanagements. Hierbei unterstütze ich – gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft – einen effizienten und rechtssicheren Prozess für Ihr Unternehmen.

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, einen Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) zu bilden, der viermal jährlich tagt. Hier werden Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besprochen, Unfälle und (anonymisierte) Ergebnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge ausgewertet.